Notarkosten

Deutschlandweit sind alle Notare verpflichtet, ihre Leistungen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abzurechnen. Deshalb müssen alle Notare in Deutschland für dasselbe Rechtsgeschäft dieselben Kosten erheben– sie haben keinen Verhandlungsspielraum; abweichende Vereinbarungen sind gesetzlich ausgeschlossen.

Durch das zuständige Landgericht werden die Rechnungen jedes Notars in regelmäßigen Abständen überprüft.

Zu den eigentlichen Gebühren, die sich in aller Regel nach dem Wert der betroffenen Sache richten, kommen je nach Einzelfall noch Schreibauslagen, Kommunikationsaufwand, Umsatzsteuer in der ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

Gerne können wir Ihnen zu den zu erwartenden Notarkosten Ihres konkreten Vorhabens nähere Auskunft erteilen – sprechen Sie uns einfach an.

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